Fortbildung / Nachschulung / Refresher Akupunktur
Die Empfehlungen des Hebammenverbandes zur Ausübung der Akupunktur (HAA) sind nicht mehr bindend, damit regeln die jeweils gültigen Berufsordnungen die Fortbildungsverpflichtung nach Abschluss der Akupunkturweiterbildung. Hebammen müssen weiterhin regelmäßig an Fortbildungen oder Qualitätszirkeln teilnehmen, wenn sie Akupunktur in ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben.
Es gibt viele spannende Themen innerhalb der Akupunktur, die Ihr Wissen erweitern können, die Themen können Sie frei wählen. Es ist sinnvoll, im Rahmen einer Fortbildung Ihr bisheriges Wissen aufzufrischen und ggf. eigene Fälle zu bearbeiten.
In 2024-2025 sind folgende Themen vorgesehen: „Refresher und Fallbeispiele“, „Qi Gong für Schwangere“, sowie „Refresher Punktelokalisation und Stichtechnik“, jeweils mit neuem Input. Alle Veranstaltungen haben theoretische und praktische Anteile, können aber teilweise bei Bedarf auch online wahrgenommen werden.
Ihr Wunschthema ist nicht dabei? Sprechen Sie mich an!
Bis zu zwei Jahre nach Ihrer Fortbildung haben Sie die Möglichkeit, meine kollegiale Supervision wahrzunehmen.